ARGE darf Kontoauszüge einsehen

Veröffentlicht auf von Ghost

So, nun ist es also raus. Die ARGEn dürfen von den Hilfeempfängern die Kontoauszüge einsehen. Das hat ein Gericht so entschieden.

Dem Voraus ging wohl ein Verdacht des Sozialbetruges. Die ARGE wollte dem nachgehen und meinte, von demjenigen die Kontoauszüge haben zu müssen. Dieser hat sich logischerweise geweigert (hätte ich auch im ersten Moment) und die Geschichte ging vor Gericht.
Das Urteil: Das Amt darf die Kontoauszüge eiinfordern und der Betroffene muss die dann auch vorzeigen. Allerdings dürfen die Ausgabeposten geschwärzt, bzw. unkenntlich gemacht werden.

Oh man.... das ist doch mal wieder typisch deutsche Bürokratie:

Wenn ein Mensch Harz IV bezieht und nebenbei noch schwarz arbeiten geht, dann sind sowohl die Firma, als auch der Mensch meiner Meinung nach dümmer als die Polizei erlaubt. Wenn ich schon schwarz arbeiten gehe, dann lass ich doch das finanzielle nicht über ein Konto laufen. Bar wäre da nun wirklich der bessere Weg. Zum einen kann das wenig bis gar nicht nachverfolgt werden und zwar auf beiden Seiten und zum Anderen kann es dann auch der Firma nicht nachgewiesen werden, weil ja der Name der Firma dann nirgendwo auftaucht. In der Regel besteht ja wohl bei Schwarzarbeit auch kein Vertrag - oder liege ich da falsch?

Die Leute, die dann nebenbei auch noch Harz IV beziehen und gleichzeitig arbeiten gehen, verstehe ich allerdings auch nicht. Ich meine, ich bin selber Harz IV-Empfänger und es ist alles andere als angenehm da alle viertel Jahre anzutraben und denen über jeden noch so kleinen Pups Rede und Antwort zu stehen.
Fakt ist für mich, wenn ich was verdiene, und sei es auch nur zehn Euro im Monat, gebe ich das an. Wieso auch nicht? Bis zu 100 Euro darf ich doch verdienen. Warum soll ich das nicht ausnutzen? Hat doch auch wieder zwei Seiten das. Sicher, wenn es mehr wird, werden mir die Bezüge gekürzt, aber die sehen doch auch, dass ich arbeiten möchte und mir selbst  für so kleine Sachen nicht zu fein bin. Ich bilde mir mal ein, dass die das positiv bewerten.

Meine Kontoauszüge können sie jedenfalls haben, wenn sie sie wollen. Ich habe nichts zu verbergen. Und wenn ich meine Ausgabenseite schwärzen kann ist doch alles ok. Für was ich das Geld nun letztendlich ausgebe, geht die ja wohl auch nichts an.
Aber... was ist wenn Ausgaben für eine Gewerkschaft oder ähnliches geschwärzt werden? Zahlt man die nicht nur wenn man arbeitet?

Ich sehe schon, das ist mal wieder ein Thema, über die man seitenweise seine Meinung auslassen könnte. Sicher streiten sich hier auch Geister. Fakt ist aber... man macht sich eh schon splitterfasernackt, wenn man Harz IV beantragt. Da machen die paar Kontoauszüge den Kohl nun auch nicht fett.
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Veröffentlicht in Gedanken

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